Bang Boom Bang – Hobbysprengmeister vs. Staatsanwaltschaft

Super Cobra, Black Death, U.S. Army Flash Grenade, Little Joe und Big Boy sind nur einige der klangvollen Namen hinter denen sich enorme Sprengkraft verbirgt. Pyrotechnik aus Polen und Tschechien ist beliebt. Einfach und legal in den jeweiligen Ländern erhältlich, beschäftigt es hierzulande dann später in vielen Fällen den Zoll, die Polizei und die Staatsanwaltschaft, denn sowohl Einfuhr, Handel und jeder denkbare Umgang ist in Deutschland strafbar.

Mein eigenes Interesse an derartigen Spielereien hat noch im strafunmündigen Alter schlagartig abgenommen, als sich ein Schulfreund mithilfe einer Aluminiumröhre, Schwarzpulver und dem dringenden Wunsch dieses Pulver  mit einem Hammer noch etwas fester hineinpressen zu wollen, den Spitznamen „9-Finger-Tommi“ einhandelte.

Neben der unmittelbaren Gefahr für die eigene Gesundheit drohen erhebliche Unannehmlichkeiten seitens der Justiz. Dessen scheinen sich viele nicht bewusst zu sein. Anders sind die Angebote in frei zugänglichen Gruppen bei Facebook oder Youtube-Videos mit entsprechenden Kommentaren, in denen diese Sprengstoffe recht offen angeboten werden, nicht zu erklären.

§ 40 Sprengstoffgesetz bedroht jeglichen Umgang mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Noch ungemütlicher wird es, wenn eine andere Person durch die Explosion verletzt wird oder „fremde Sachen von bedeutendem Wert“ gefährdet werden. Dann handelt es sich gemäß § 308 StGB um ein Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Und eine „Sache von bedeutendem Wert“ ist nicht nur die schicke E-Klasse des ungeliebten Nachbarn, sondern bisweilen schon dessen schnöder Briefkasten:

Unbenannt

Ein bedeutender Sachwert liegt nämlich nach der Meinung des BGH bereits ab 750,00 € vor. Die Schwelle für mindestens ein Jahr Vollpension auf Staatskosten liegt damit erstaunlich niedrig. Das dies in Einzelfällen zu unangemessenen Ergebnissen führen würde, wird von vernünftigen Richtern geteilt und führt in einigen Fällen zu kreativen Wegen der Verfahrensbeendigung um die Konsequenz der umstrittenen Wertgrenze zu umgehen. So auch in dem Fall mit der Briefkastenanlage. Die Verteidigungsansätze für den Anwalt sind vielfältig und neben den Klassikern wie Identifizierung und Vorsatz ergeben sich bei Sachbeschädigungen oft auch interessante Ansätze für einen Täter-Opfer-Ausgleich, wenn der Mandant handwerklich begabt ist und der Anwalt geschickt verhandelt.

Alle sollen Silvester ihren Spaß haben, aber die Gefahren von „Böllern“ sind ernst zu nehmen und gerade im Zusammenspiel mit dem Genuss prickelnder Getränke nicht zu verharmlosen.

In diesem Sinne: Lassen Sie es ordentlich krachen und kommen Sie gesund ins neue Jahr.