(Maskenaffäre oder: Wie Jens Spahn das Gesundheitsministerium in einen Selbstbedienungsladen verwandelte und Andrea Tandler dabei die Kasse klingeln ließ)
1. Vorspiel: Staatsversagen als Lehrfilm
Elf Milliarden Euro Bestellvolumen für Masken, von denen letztlich nicht einmal ein Drittel sinnstiftend den Weg auf ein Gesicht fand – der Rest rottet in Hallen oder in Müllöfen vor sich hin. 517 Millionen Euro unmittelbarer Schaden, weitere Milliarden an Prozess- und Lagerkosten – so liest sich der jüngste Bericht des Bundesrechnungshofes, der die Maskenbeschaffung des Jahres 2020 inzwischen als “Großprojekt zur Vermögensvernichtung” führt. Umverteilung klingt schöner, das Geld ist ja nicht weg, sondern nur bei den „Amigos“.
2. März – Mai 2020: Vom Krisenstab zum Kopflose-House
Am 7./8. März entscheidet Jens Spahn persönlich, die zentrale Beschaffung über Bundeswehr und BMI zu ignorieren und selbst einzukaufen – ganz nach dem Motto “Whatever it Takes – lasset die Mäsklein zu mir kommen”. Wenige Tage später beschließt die Ministerrunde das Open-House-Verfahren (OHV): Kontrahierungszwang, unbegrenzte Mengen, feste Abnahme zu einem vom Ministerium diktierten Preis. Ergebnis: Angebots-Tsunami, logistische Schnappatmung, 739 Zuschläge – und eine Lagerhalle voll Hoffnungswerte.
3. Open House oder: “Fünf-Neun-Fünf, wer bietet mehr?”
Die Fachabteilung empfahl 2,90 € pro FFP2-Maske. Spahn ließ den Preis auf 5,95 € brutto anheben – nachts, per SMS, ohne weitere Begründung. Der Sudhof-Bericht spricht von einem möglichen Verstoß gegen das Höchstpreisgebot.
4. EMIX, Tandler & die Kunst des Masken-Schneeballs
Besonders “attraktiv” war der Schweizer Lieferant EMIX: hohe Preise, dünne Zertifikate – vermittelt von PR-Lobbyistin Andrea Tandler (CSU-Umfeld), die dafür fast 50 Mio. € Provision einsackte. Das Problem: Der Fiskus bekam davon kaum etwas ab. Die 6. Wirtschaftsstrafkammer des LG München I verurteilte Tandler im Dezember 2023 zu 4 Jahren 5 Monaten wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Schuldspruch, stellte einen Teil ein und senkte die Strafe auf glatte drei Jahre (Beschl. v. 20. 4. 2025, Az. 1 StR 238/24). Rechtskräftig.
5. Logistik-Lotterie: Fiege gewinnt ohne Los
Weil man Masken nun einmal nicht stapelt wie Briefmarken, bekam das Familienunternehmen Fiege einen Rahmenvertrag bis zu 1,4 Mrd. € – ohne Ausschreibung, ohne Leistungsbeschreibung. Selbst das Verteidigungsministerium warnte vor dem Blindflug; erhört wurde es nicht.
6. Kassensturz: Bilanz eines XXL-Einkaufs
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Verpflichtungen: > 11 Mrd. €
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Direkter Schaden laut BRH: 517 Mio. €
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Offenes Prozessrisiko OHV: 2,3 Mrd. € (OLG Köln hält Rücktritte für unwirksam)
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Lager- & Vernichtungskosten bis 2027: dreistellige Millionenbeträge
Kurz: Im Vergleich wirkt Scheuers Maut-Fiasko mit 243 Mio. € wie Peanuts und die „Amigo-Affäre“ aus dem Jahre 1993 wegen Bestechung mit ein paar Reisen fast lächerlich.
7. Dokumentation? – Delete key to continue
Gelöschte Chats, Schatten-Kanäle, Akten als “Verschlusssache” gestempelt – der Sudhof-Bericht bezeichnet die Aktenlage im BMG höflich als “nicht behördenadäquat”. Transparenz, so lernt man, ist der natürliche Feind der politischen Spontaneinfälle.
8. Rechtliche Nachhutgefechte
Der Sudhof-Report liefert reichlich Anknüpfungspunkte für Amtshaftungsklagen (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG), sieht aber – ganz diplomatisch – die Latte des “qualifizierten Verschuldens” noch nicht übersprungen. Bislang steht allein Tandler verurteilt da. Spahn darf weiter Bundestagssitzungen schmücken. Ob er irgendwann als Zeuge, Beschuldigter oder Kronzeuge auftaucht, entscheidet die Politik – oder eben der Untersuchungsausschuss, den “Frag den Staat” mit seinen Leaks längst vorgedacht hat.
9. Aktenzeichen für die Nerd-Fraktion
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BGH, Beschl. v. 20. 04. 2025 – 1 StR 238/24 (Tandler)
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LG München I, Urt. v. 15. 12. 2023 – 301 Js 1498/21
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OLG Köln, Urt. v. 21. 06. 2024 – 19 U 43/23 (OHV-Zivilverfahren)
- Frag den Staat mit dem ungeschwärzten Sudhoff-Bericht