Geschwindigkeitsverstoß

Geschwindigkeitsverstöße nach dem aktuellen Bußgeldkatalog

Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog in der Fassung seit dem 09.11.2021 werden Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw in der Regel wie folgt geahndet. Maßgeblich ist dabei stets der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Bis 100 km/h werden pauschal 3 km/h abgezogen, ab 100 km/h drei Prozent des gemessenen Wertes.

Außerorts

Verkehrsschild Tempo 100 außerorts
Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts
Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 20 €
11 bis 15 km/h 40 €
16 bis 20 km/h 60 €
21 bis 25 km/h 100 € 1
26 bis 30 km/h 150 € 1 –*
31 bis 40 km/h 200 € 1 –*
41 bis 50 km/h 320 € 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 480 € 2 1 Monat
61 bis 70 km/h 600 € 2 2 Monate
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate

Innerorts

Verkehrsschild Tempo 50 innerorts
Zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts
Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 30 €
11 bis 15 km/h 50 €
16 bis 20 km/h 70 €
21 bis 25 km/h 115 € 1
26 bis 30 km/h 180 € 1 –*
31 bis 40 km/h 260 € 2 1 Monat
41 bis 50 km/h 400 € 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 560 € 2 2 Monate
61 bis 70 km/h 700 € 2 3 Monate
über 70 km/h 800 € 2 3 Monate

* Ein Fahrverbot kann auch unterhalb dieser Schwelle verhängt werden, wenn innerhalb von zwölf Monaten zweimal eine Überschreitung von mindestens 26 km/h rechtskräftig geahndet wurde. Zu den genannten Beträgen kommen die Verfahrenskosten von derzeit 28,50 Euro sowie Auslagen hinzu.

Wie wirken sich Voreintragungen aus?

Einschlägige Voreintragungen wirken sich in der Regel bußgelderhöhend aus. Kommt es innerhalb eines Jahres zu zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 26 km/h, kann außerdem ein Fahrverbot wegen beharrlichen Verstoßes verhängt werden. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Rechtskraft des ersten Bescheids.

Wird die angegebene Regelbuße immer verhängt?

Ergibt die Prüfung des Einzelfalls, dass Besonderheiten gegeben sind, kann von der Regelbuße auch abgewichen werden. Ein Regelfall liegt vor, wenn der Verstoß fahrlässig erfolgt, allgemein üblicher Begehungsweise entspricht und keine Besonderheiten aufweist. Die Regelbuße kann beispielsweise erhöht werden, wenn von Vorsatz auszugehen ist oder einschlägige Voreintragungen vorliegen. Man kann allerdings auch von der Regelbuße nach unten abweichen, wenn beispielsweise eine unterdurchschnittliche Fahrlässigkeit vorliegt.

Wann verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Nach § 26 Abs. 3 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung zunächst drei Monate. Erlässt die Behörde innerhalb dieser Frist einen Bußgeldbescheid, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Unterbrechungshandlungen wie die Anhörung des Betroffenen setzen die Frist jeweils neu in Gang. Weitere Einzelheiten regelt § 26 StVG.

Wann werden die Punkte gelöscht?

Die im Fahreignungsregister gespeicherten Eintragungen werden gemäß § 29 StVG nach festen Fristen getilgt:

  • Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt: 2 Jahre und 6 Monate
  • Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit zwei Punkten: 5 Jahre
  • Straftaten mit drei Punkten, also mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre

Die Fristen laufen unabhängig voneinander. Ein neuer Verstoß verlängert die Tilgungsfrist älterer Eintragungen also nicht.

Was geschieht, wenn ich 8 Punkte gesammelt habe?

Bei Erreichen von 8 Punkten gilt der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Angekündigt wird dies zuvor bei 4 oder 5 Punkten durch eine kostenpflichtige Ermahnung und bei 6 oder 7 Punkten durch eine kostenpflichtige Verwarnung.

Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Das lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Gern informiere ich Sie über die Fehlerquellen der in Ihrem Verfahren angewendeten Messmethode. Die Angabe des Messverfahrens finden Sie auf Ihrem Bußgeldbescheid unter dem Punkt „Beweismittel“, dort sollten die Methode und das Messgerät genannt sein, zum Beispiel Poliscan Speed, ESO ES 8.0 oder TraffiStar S350.

Häufig lohnt es sich, Einspruch einzulegen und den Vorwurf durch einen spezialisierten Anwalt auf Mess- und Verfahrensfehler prüfen zu lassen. Die Mess- und Auswerteverfahren werden ständig überarbeitet, was nicht immer zu Verbesserungen führt. Ein prominentes Beispiel ist das Gerät LEIVTEC XV3, dessen Bauartzulassung 2021 zurückgezogen wurde, nachdem Messabweichungen zulasten der Betroffenen nachgewiesen worden waren.

Unabhängige Gutachter finden regelmäßig technische Fehler in den verwendeten Messverfahren. Auch die Rechtsprechung sieht die Tendenz der Hersteller, die Rohmessdaten nicht mehr zu speichern und sie so einer nachträglichen Plausibilitätsprüfung zu entziehen, zunehmend kritisch.

Wichtig: Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldbehörde eingehen. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Rufen Sie mich an unter 030 2394 0237, wenn Sie den Bescheid prüfen lassen möchten.

FAQ: Geschwindigkeitsüberschreitung

1. Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Bußgeldes bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Die Bußgeldhöhe hängt davon ab, ob der Verstoß innerorts oder außerorts begangen wurde, wie viele km/h Sie zu schnell waren und ob bereits Voreintragungen in Flensburg bestehen. Auch Vorsatz kann die Sanktionen erhöhen.

2. Warum werden innerorts strengere Sanktionen verhängt als außerorts?

Innerorts bestehen höhere Gefahren für Fußgänger, Radfahrer und den Verkehr insgesamt. Daher sieht der Bußgeldkatalog höhere Bußgelder, Punkte und schnellere Fahrverbote vor.

3. Wie wirkt sich eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit aus?

Schon ein einziger A-Verstoß, etwa 21 km/h zu schnell, führt zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars. Bei weiteren Verstößen drohen eine Verwarnung mit Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung und schließlich der Entzug der Fahrerlaubnis.

4. Welche Rolle spielt die gefahrene Geschwindigkeit für die Punktzahl in Flensburg?

Ab bestimmten Schwellwerten werden Verstöße mit einem oder zwei Punkten bewertet. Diese Punkte bleiben über Jahre im Fahreignungsregister gespeichert und können, je nach Schwere und Vorbelastung, bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

5. Wie wirken sich zwei Geschwindigkeitsverstöße innerhalb eines Jahres aus?

Wer zweimal innerhalb von zwölf Monaten mindestens 26 km/h zu schnell fährt, muss unabhängig von der Höhe der sonstigen Sanktionen mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Rechtskraft des ersten Bescheids.

6. Können Messfehler bei Geschwindigkeitskontrollen vorkommen?

Ja. Je nach Messmethode, Gerätetyp und Aufstellwinkel treten dokumentierte Fehler auf. Unvollständige Rohmessdaten, eine falsche Auswertung oder Bedienfehler des Messpersonals können das Verfahren erheblich beeinflussen. Auch die Frage, ob die Messung überhaupt standardisiert erfolgt ist, wird regelmäßig gerichtlich geprüft.

7. Wie wird der Verstoß bewertet, wenn besondere Umstände vorlagen?

Besondere Umstände wie ein medizinischer Notfall, eine unklare oder verdeckte Beschilderung oder ein sogenanntes Augenblicksversagen können zu einer abweichenden Bewertung führen. In Betracht kommt dann etwa das Absehen vom Fahrverbot gegen eine Erhöhung des Bußgeldes. Die Behörde beziehungsweise das Gericht muss solche Besonderheiten im Einzelfall prüfen.

8. Was bedeutet es, wenn ein Verstoß vorsätzlich begangen wurde?

Wird Vorsatz angenommen, etwa bei bewusstem Schnellfahren trotz eindeutiger Beschilderung, kann das Bußgeld nach § 3 Abs. 4a BKatV verdoppelt werden. Auch kurzfristiges Beschleunigen kann als vorsätzlich gewertet werden, wenn dafür klare Anhaltspunkte vorliegen.

9. Wie werden Eintragungen im Fahreignungsregister wieder gelöscht?

Eintragungen werden nach festen Fristen getilgt:

  • zweieinhalb Jahre bei Verstößen mit einem Punkt
  • fünf Jahre bei Verstößen mit zwei Punkten
  • zehn Jahre bei Straftaten mit drei Punkten

Die Tilgungsfristen laufen unabhängig voneinander, ein neuer Verstoß verlängert die Frist für ältere Eintragungen also nicht.

10. Was kann ich tun, wenn ich Zweifel an der Messung habe?

Sie können die Messdaten, das eingesetzte Messgerät und die Dokumentation juristisch prüfen lassen. Dafür ist Akteneinsicht erforderlich, einschließlich der Rohmessdaten und des Eichscheins. Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung eingelegt werden, diese Frist ist nicht verlängerbar.