Kolja Zaborowski

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

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Verteidigung in Straf- und Buß­geld­verfahren

Strafverteidiger in Berlin Tegel – Reinickendorf

Sie haben einen „Anhörungsbogen“ von der Polizei oder dem Hauptzollamt erhalten? Sie werden aufgefordert sich schriftlich zu einem Tatvorwurf zu äußern? Mit der Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wird Ihnen die „Gelegenheit“ gegeben die „vorliegenden Verdachtsgründe“ zu beseitigen?

Als Beschuldigter sollten Sie weder zu einer polizeilichen Vernehmung gehen, noch einen Anhörungsbogen zum Tatvorwurf ausfüllen. Rufen sie einen Anwalt an und besprechen Sie das weitere Vorgehen. Je früher Sie einen Strafverteidiger hinzuziehen, desto eher kann dieser Einfluss auf die Ermittlungen nehmen.

Im Jahre 2023 wurden 80 % der von mir bearbeiteten Strafverfahren eingestellt!

Die goldene Regel des Strafverteidigers: Schweigen

„Ich sage nichts ohne meinen Anwalt“ ist der einzige Satz den Sie gegenüber der Polizei äußern sollten, denn Sie haben ein Schweigerecht und dieses sollten Sie auch wahrnehmen. Aus dem Schweigen dürften keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Unter dem ungewohnten Druck der polizeilichen Maßnahmen bei der Durchsuchung oder der Vernehmung können unbedachte Äußerungen zu Missverständnissen führen, die später nicht mehr oder nur mit großem Aufwand beseitigt werden können. Widerstehen Sie dem natürlichen Reflex sich gegen die Vorwürfe verteidigen zu wollen und lassen Sie sich fachkundig beraten.

Wann braucht man einen Strafverteidiger?

Jeder Mensch kann – egal ob zu Recht oder zu Unrecht – in das Fadenkreuz strafrechtlicher Ermittlungen geraten. Hat die Polizei erst einmal einen Verdacht geschöpft, gilt es buchstäblich „Ruhe zu bewahren“ und die Beweislage zu analysieren. Nur wer sich durch eine frühe Aussage zu Details festlegt kann sich unbewusst in Widersprüche verstricken und damit an der eigenen Überführung mitwirken. Die Vorwürfe „schnell aus der Welt schaffen zu können“ ist leider unrealistisch. Die Angabe zu einer Verabredung mit dem Opfer, einem Streit oder der bevorzugten Zigarettenmarke haben schon unschuldige Bürger in Untersuchungshaft gebracht. Es gehört zu den Grundlagen der polizeilichen Ermittlungstaktik dem Beschuldigten in der frühen Phase eines Verfahrens wichtige Informationen vorzuenthalten. So soll vermeintliches „Täterwissen“ – also Umstände die nur jemand kennen kann, der an der Tat beteiligt war – ermittelt werden. Der Polizist ist für den Beschuldigten nicht „Freund und Helfer“ sondern vielmehr „Jäger und Sammler“ auf der Suche nach Spuren und mit dem Beschuldigten als Beute im Visier.

Erfahrung im Strafrecht seit 2004

Seit mehr als 20 Jahren verteidige ich Menschen denen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen werden. Ich bin seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und habe mich von Anfang an auf das Strafrecht spezialisiert. Mit meiner Erfahrung im Bereich der Strafjustiz helfe ich Ihnen dabei sich gegenüber Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft und Gericht optimal zu verhalten und das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Ich übernehme die Kommunikation mit den Behörden, gebe ihnen jederzeit eine realistische Einschätzung zum weiteren Verfahren und arbeite lösungsorientiert. Der überwiegende Teil der von mir bearbeiteten Verfahren wird nach einer gut abgestimmten Stellungnahme bereits ohne Hauptverhandlung eingestellt.

Tätigkeitsschwerpunkte

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in folgenden Bereichen:

  • Wirtschaftsstrafrecht bei Vorwürfen des Betrugs, des Computerbetrugs, der Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Bestechung bzw. Bestechlichkeit,
  • Verkehrsstrafrecht wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, fahrlässiger KörperverletzungTrunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr,
  • Betäubungsmittelstrafrecht wegen Anbau, Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln,
  • Kapitalstrafrecht wegen Mord und Totschlag,
  • Sexualstrafrecht wegen Vergewaltigung, Besitz oder Verbreitung von Kinderpornografie,
  • Sachbeschädigung durch Graffiti,
  • Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Angriff auf Vollstreckungsbeamte
  • in Verfahren wegen Mord oder Totschlag vertrete ich auch Opfer von Straftaten bzw. deren Hinterbliebene.

Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt für Strafrecht?

Jeder Rechtsanwalt kann Strafverteidigungen übernehmen aber ich halte eine Spezialisierung für sinnvoll und erforderlich. Der Fachanwaltstitel wird nur an Rechtsanwälte verliehen die auf einem Rechtsgebiet besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachgewiesen haben und sich regelmäßig auf dem Gebiet fortbilden. Ich führe seit dem Jahre 2008 den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ der mir von der Rechtsanwaltskammer Hamburg verliehen wurde.

Was macht ein Strafverteidiger?

Einen kleinen Einblick in meine Tätigkeit vor Gericht erhalten Sie in dem Podcast „Mord verjährt nicht“ des RBB.  Die Tat bei der eine junge Frau in Berlin bereits 1987 zu Tode kam, konnte zunächst nicht aufgeklärt werden. Mehr als 30 Jahre später wurde bei einer DNA-Untersuchung der Kleidung des Opfers aber eine Spur zu meinem Mandanten  gefunden. Der Mandant wurde in erster Instanz vom Landgericht Berlin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil enthielt aber zahlreiche rechtliche Fehler und beruhte auf einer dünnen Indizienlage. Die Aufgabe der Verteidigung bestand in erster Linie darin herauszuarbeiten, dass die Spur am Kleid nicht bei der Tötung dahin gelangt ist, sondern zu einem anderen Zeitpunkt. Außerdem wurde eine viel wichtigere Spur die nachweislich nicht von dem Mandanten stammte vom Gericht nicht angemessen berücksichtigt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im Revisionsverfahren mit ungewöhnlich deutlichen kritischen Hinweisen zur Urteilsbegründung auf und verwies es an eine andere Kammer des Landgerichts Berlin zurück. Der sodann folgende zweite Prozess endete mir dem verdienten Freispruch für den Angeklagten. In den Folgen 9 und 10 des Podcasts erläutere ich auszugsweise die Ausübung des Schweigerechts und die Bedeutung der gefundenen DNA-Spur im Verhältnis zu der einer weiteren Spur am Opfer die nachweislich nicht vom Mandanten stammte.

Was kostet ein Strafverteidiger?

Die Beauftragung eines Strafverteidigers ist mit Kosten verbunden. Ich berechne meine Gebühren nach folgenden Verfahrensabschnitten:

1. Anbahnungsgespräch

Ein telefonisches Anbahnungsgespräch ist kostenlos. Dabei prüfe ich allerdings nur, ob ich Ihr Verfahren grundsätzlich übernehmen kann. Gerne können Sie mir auch eine kurze E-Mail mit dem erhobenen Tatvorwurf schicken. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück.

2. Erstberatung

Für ein persönliches Gespräch in dem Sie mir den Sachverhalt schildern und ich Ihnen Informationen zum weiteren Verfahren, der Einschätzung zur Beweislage und rechtlichen Einordnung gebe fällt eine Erstberatungsgebühr in Höhe von 150,00 € an. Diese wird im Falle der Beauftragung auf spätere Gebühren angerechnet.

3. Mandatsübernahme

Mit der Übernahme des Mandats fällt die Grundgebühr, die Verfahrensgebühr und eine Auslagenpauschale an. Darin sind folgende erste Maßnahmen enthalten: ich schreibe an die Polizei oder Staatsanwaltschaft und melde mich als Ihr Verteidiger, sage den Vernehmungstermin ab, beantrage Akteneinsicht und kündige eine schriftliche Stellungnahme an. Sobald die Akte bei mir eingeht, wird diese gescannt und ich übersende Ihnen eine mit einem Passwort geschützte digitale Kopie der Akte. Sodann vereinbare ich einen Termin mit Ihnen, um die Beweislage und das weitere Vorgehen zu besprechen. In dem Gespräch lege ich Ihnen die Beweislage dar, ordne diese rechtlich ein, erläutere Ihnen den weiteren Verfahrensgang und gebe eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

Für meine Tätigkeit bis dahin berechne ich in der Regel 597,14 €.

Besonders komplexe Sachverhalte oder die Verteidigung von Beschuldigten die sich in Untersuchungshaft befinden erfordern einen erhöhten Arbeitsaufwand. Hier erfahren Sie mehr über die Kosten für die Verteidigung. 

Sofern Sie einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung erhalten haben, die Polizei gerade zur Durchsuchung vor der Tür steht oder ein Angehöriger festgenommen wurde, sollten Sie Kontakt mit mir aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Kooperationen

In besonderen Fällen ziehe ich spezialisierte Kollegen hinzu, um das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erzielen:

Steuerstrafrecht: Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Revisionsrecht: Rechtsanwalt Ralf Ritter, Rechtsanwalt Stefan Conen

Mit­glied­schaften

Kurz & Knapp

Im dringenden Notfall – also bei Hausdurchsuchung oder Verhaftung – erreichen Sie mich unter dieser Nummer: 0179 899 3995.
In allen anderen Fällen erreichen Sie mein Büro unter der Rufnummer: 030 2394 0237.
Sie rufen mich an, schildern mir kurz Ihr Problem und vereinbaren einen Termin. In der Erstberatung finden wir eine erste Einschätzung Ihrer Situation auf Grundlage der Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen.
Sodann melde ich mich als Ihr Verteidiger bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht und verteidige Ihre Rechte in jedem Abschnitt Ihres Verfahrens.

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