Kolja Zaborowski

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

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Verteidigung in Straf- und Buß­geld­verfahren

Sie haben einen „Anhörungsbogen“ von der Polizei oder der Zollfahndung erhalten und werden aufgefordert sich schriftlich zu einem Tatvorwurf äußern? Im Briefkasten lag eine „Vorladung“ der Ermittlungsbehörden, weil Ihnen die „Gelegenheit“ gegeben werden soll die „vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen“ ?

Als Beschuldigter sind Sie weder verpflichtet einer polizeilichen Vorladung zu folgen, noch in einem Anhörungsbogen schriftlich zum Tatvorwurf Stellung zu beziehen.

Die goldene Regel des Strafverteidigers: Schweigen

„Ich sage nichts ohne meinen Anwalt“ ist der Erste und einzige Satz den Sie gegenüber der Polizei äußern sollten, denn Sie haben ein Schweigerecht und dieses sollten Sie auch wahrnehmen. Aus dem Schweigen dürften keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Vorschnelle Angaben unter dem Stress von drohenden Zwangsmaßnahmen können zu Missverständnissen führen, die später nicht mehr oder nur mit großem Aufwand beseitigt werden können. Widerstehen Sie dem natürlichen Reflex sich gegen die Vorwürfe verteidigen zu wollen und lassen Sie sich fachkundig beraten.

Jeder Mensch kann – egal ob zu Recht oder zu Unrecht – in das Fadenkreuz strafrechtlicher Ermittlungen gelangen. Grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung und das Recht auf Verteidigung. Hat die Polizei aber erst einmal einen Verdacht gilt es buchstäblich „die Ruhe zu bewahren“ und die Beweislage genau zu analysieren. Wer sich durch eine frühe Aussage zu Details eines bestimmten Sachverhalts festlegt und dadurch meint die Vorwürfe schnell aus der Welt schaffen zu können, läuft Gefahr sich unbewusst in Widersprüche zu verstricken und damit an der eigenen Überführung mitzuwirken. Eine unbedachte Äußerung zu einer Verabredung, einem Treffpunkt oder der bevorzugten Zigarettenmarke haben schon ausgereicht um unschuldige Bürger in Untersuchungshaft zu bringen. Es gehört zu den Grundlagen der polizeilichen Ermittlungstaktik dem Beschuldigten in der frühen Phase eines Verfahrens wichtige Informationen vorzuenthalten und so vermeintliches „Täterwissen“ – also Umstände die nur jemand kennen kann, der an der Tat beteiligt war – zu ermitteln. Der Polizist ist für den Beschuldigten nicht „Freund und Helfer“ sondern vielmehr „Jäger und Sammler“ auf der Suche nach Spuren und mit dem Beschuldigten als Beute im Visier.

Erfahrung im Strafrecht seit 2004

Seit mehr als 18 Jahren verteidige ich Menschen denen vorgeworfen wird Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben. Mit meiner Erfahrung im Bereich der Strafjustiz helfe ich Ihnen dabei sich gegenüber Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft und Gericht optimal zu verhalten und das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Für meine Mandanten übernehme ich die Kommunikation mit den Behörden, gebe ihnen jederzeit eine realistische Einschätzung zum weiteren Verfahren und arbeite lösungsorientiert. Der überwiegende Teil der von mir bearbeiteten Verfahren wird nach einer entsprechenden Verteidigungsschrift mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Tätigkeitsschwerpunkte

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in folgenden Bereichen:

  • Wirtschaftsstrafrecht bei Vorwürfen des Betrugs, des Computerbetrugs, der Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Bestechung bzw. Bestechlichkeit,
  • Verkehrsstrafrecht wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, fahrlässiger KörperverletzungTrunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr,
  • Betäubungsmittelstrafrecht wegen Anbau, Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln,
  • Kapitalstrafrecht wegen Mord und Totschlag,
  • Sexualstrafrecht wegen Vergewaltigung, Besitz oder Verbreitung von Kinderpornografie,
  • Sachbeschädigung durch Graffiti,
  • Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Angriff auf Vollstreckungsbeamte
  • in Verfahren wegen Mord oder Totschlag vertrete ich auch Opfer von Straftaten bzw. deren Hinterbliebene.

Strafverteidiger in Berlin Tegel

Seit dem Jahre 2008 führe ich den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen, sowie eine regelmäßige Fortbildung in dem Rechtsgebiet des Strafrechts.

Einen kleinen Einblick in meine Tätigkeit erhalten Sie in dem Podcast „Mord verjährt nicht“ des RBB aus dem Jahre 2021. In dem zugrunde liegenden Verfahren habe ich gemeinsam mit dem Kollegen Schoenrock die Verteidigung eines Beschuldigten in einem Mordverfahren übernommen. Die Tat geschah bereits 1987 aber eine Spur zum Mandanten wurde erst durch einen DNA Abgleich im Jahre 2018 gefunden. Nachdem der Angeklagte in erster Instanz vom Landgericht Berlin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde, führte die erfolgreiche Revision am Bundesgerichtshof zunächst zur Aufhebung des Urteils und der sodann folgende zweite Prozess zum verdienten Freispruch für den Angeklagten. In den Folgen 9 und 10 des Podcasts erläutere ich auszugsweise die Entscheidung zur Ausübung des Schweigerechts und die Bedeutung der gefundenen DNA-Spur im Verhältnis zu der festgestellten Spermaspur in dem Verfahren.

Sofern Sie einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung erhalten haben, die Polizei gerade zur Durchsuchung vor der Tür steht oder ein Angehöriger festgenommen wurde, sollten Sie Kontakt mit mir aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

 

Kooperationen

In besonderen Fällen ziehe ich spezialisierte Kollegen hinzu, um das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erzielen:

Steuerstrafrecht: Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Revisionsrecht: Rechtsanwalt Ralf Ritter, Rechtsanwalt Stefan Conen, Rechtsanwalt Tilo Münster

Allgemeines Strafrecht und Graffiti: Rechtsanwalt Florian Schoenrock

Mit­glied­schaften

Kurz & Knapp

Im dringenden Notfall – also bei Hausdurchsuchung oder Verhaftung – erreichen Sie mich unter dieser Nummer: 0179 899 3995.
In allen anderen Fällen erreichen Sie mein Büro unter der Rufnummer: 030 2394 0237.
Sie rufen mich an, schildern mir kurz Ihr Problem und vereinbaren einen Termin. In der Erstberatung finden wir eine erste Einschätzung Ihrer Situation auf Grundlage der Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen.
Sodann melde ich mich als Ihr Verteidiger bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht und verteidige Ihre Rechte in jedem Abschnitt Ihres Verfahrens.

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Kontakt

    Rechtsanwalt
    Kolja Zaborowski
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    Telefon Kanzlei: 030 2394 0237
    Im Notfall: 0179 899 3995
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