Verkehrsstrafrecht – Fahrlässige Körperverletzung

Ein kurzer Moment der Ablenkung genügt im hektischen Straßenverkehr manchmal, um einen Verkehrsunfall zu verursachen. Wenn dabei der Unfallgegner Verletzungen erleidet, wird ein Strafverfahren wegen „fahrlässiger Körperverletzung“ eingeleitet. Im Jahre 2014 hat die Polizei nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 302.435 Unfälle mit Personenschaden aufgenommen.

Was bedeutet „fahrlässige“ Körperverletzung? 

Der Begriff der „Fahrlässigkeit“ ist dabei in Abgrenzung vom „Vorsatz“ zu verstehen. Niemand wirft Ihnen vor, dass Sie absichtlich eine andere Person verletzen wollten. Ihnen wird „lediglich“ angelastet, gegen eine „Sorgfaltspflicht“ vorstoßen zu haben. Diese kann z.B. in einem Verstoß gegen eine Vorfahrtsregel, eine Geschwindigkeitsbeschränkung oder das allgemeine Gebot der Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme im Straßenverkehr begründet sein.

Welche Strafe habe ich zu erwarten?

Das Gesetz sieht bei einer fahrlässigen Körperverletzung einen Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor. Daneben droht ein Fahrverbot und der Eintrag von 2 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg.

In vielen Fällen wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung jedoch nicht mit einem Urteil beendet. Als Strafverteidiger wirke ich bereits auf die Einstellung des Verfahrens hin noch bevor eine Anklage erhoben wird. Je nach Sachverhalt ergeben sich unterschiedliche Verteidigungsansätze mit entsprechenden Erfolgsaussichten für:

  • eine Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts,
  • eine Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld,
  • eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage.

Der Vorteil einer Einstellung des Verfahrens liegt neben dem Wegfall des „Strafmakels“ darin, dass kein Punkteeintrag erfolgt.

Wie läuft ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr ab?

Die Polizei nimmt am Unfallort sowohl die Daten der Unfallbeteiligten als auch der Zeugen auf und sichert die sonstigen Spuren. Sodann werden die Beteiligten von der Polizei angeschrieben und entweder zur Vernehmung vorgeladen oder um eine schriftliche Stellungnahme zum Unfallhergang gebeten.

Als Beschuldigter sollten Sie weder mündlich, noch schriftlich Angaben zum Unfallhergang machen. Sie sind weder verpflichtet polizeilichen Vorladungen zu folgen, noch Angaben auf dem Anhörungsbogen zu machen. Sie haben ein Schweigerecht und davon sollten Sie zunächst auch Gebrauch machen.

Sobald Sie einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Als Anwalt werde ich zunächst die Ermittlungsakte anfordern und einsehen. Erst auf dieser Grundlage kann eine realistische Einschätzung der Beweislage abgegeben werden. Gemeinsam besprechen wir dann den Unfallhergang aus Ihrer Sicht und vergleichen dies mit den Zeugenaussagen und den gesicherten sonstigen Beweismitteln, die sich aus der Akte ergeben. Wenn es dann sinnvoll erscheint, erarbeiten wir eine schriftliche Stellungnahme zum Unfallhergang oder zu sonstigen Folgen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.

Was ist bei einem Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr zu beachten?

Sollten Sie bereits einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung erhalten haben, beachten Sie bitte die Einspruchsfrist von 2 Wochen ab Zustellung. Maßgeblich für die Fristberechnung ist das Datum, welches der Zusteller auf dem „gelben“ Umschlag eingetragen hat.

Zu der Anzahl der Tagessätze und der Tagessatzhöhe gelten die allgemeinen Hinweise zum Strafbefehl.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

1. Was versteht man unter fahrlässiger Körperverletzung?

Fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB liegt vor, wenn jemand eine andere Person körperlich verletzt oder deren Gesundheit schädigt, ohne dies zu wollen, aber aufgrund von Sorgfaltspflichtverletzungen. Anders als bei der vorsätzlichen Körperverletzung fehlt der Tatentschluss – der Täter handelt nachlässig oder unvorsichtig. Typische Fälle sind Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle oder medizinische Behandlungsfehler. Die Strafverfolgung erfolgt in der Regel nur auf Antrag des Verletzten oder bei besonderem öffentlichem Interesse.

2. Welche Strafe ist bei fahrlässiger Körperverletzung möglich?

§ 229 StGB sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. In der Praxis werden bei einfachen Fällen häufig Geldstrafen verhängt; bei schweren Verletzungen oder Wiederholungstaten sind Bewährungsstrafen oder Freiheitsstrafen möglich. Wird die fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr begangen, kommen zusätzliche Konsequenzen wie Führerscheinentzug hinzu. Die genaue Strafzumessung hängt vom Grad der Fahrlässigkeit und den Verletzungsfolgen ab.

3. Was ist der Unterschied zwischen grober und einfacher Fahrlässigkeit?

Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird. Grobe Fahrlässigkeit – die im Zivilrecht und in einigen Straftatbeständen relevant ist – bedeutet, dass selbst die einfachsten Vorsichtsmaßnahmen nicht beachtet wurden, die jedem einleuchten müssten. Im Strafrecht ist der Grad der Fahrlässigkeit ein wesentlicher Strafzumessungsgrund; grobe Fahrlässigkeit wirkt sich strafschärfend aus. Für die Strafbarkeit nach § 229 StGB reicht bereits einfache Fahrlässigkeit aus.

4. Ist fahrlässige Körperverletzung ein Antragsdelikt?

Grundsätzlich ja: § 229 StGB ist ein relatives Antragsdelikt, das heißt, die Strafverfolgung setzt in der Regel einen Strafantrag des Verletzten voraus. Ausnahme: Die Staatsanwaltschaft kann auch ohne Strafantrag von Amts wegen vorgehen, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Der Strafantrag muss binnen drei Monaten ab Kenntnisnahme von Tat und Täter gestellt werden. Fehlt ein wirksamer Antrag, ist das Verfahren einzustellen.

5. Kann eine fahrlässige Körperverletzung auch im Beruf passieren?

Ja, fahrlässige Körperverletzung im beruflichen Umfeld ist häufig – etwa bei Bauleiter-Unfällen, Pflegefehlern, ärztlichen Behandlungsfehlern oder im Gastgewerbe. Arbeitgeber und Vorgesetzte können für unzureichende Sicherheitsmaßnahmen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wichtig ist die Abgrenzung zum allgemeinen Arbeitsunfall, der durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt wird – strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung bestehen daneben. Ein Strafverteidiger prüft, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung tatsächlich nachweisbar ist.

6. Was passiert, wenn ich nach einem Unfall beschuldigt werde?

Erhalten Sie eine Vorladung oder Beschuldigtenbelehrung, sollten Sie keine Aussage machen, bevor Sie einen Anwalt konsultiert haben. Das Schweigerecht als Beschuldigter ist ein wichtiges Verteidigungsmittel. Vorschnelle Aussagen werden im Prozess gegen Sie verwendet. Ein Strafverteidiger kann nach Akteneinsicht die Beweislage einschätzen und mit der Staatsanwaltschaft in Verhandlung treten – oft ist eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO möglich.

7. Kann das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt werden?

Ja, die Einstellung ist bei fahrlässiger Körperverletzung häufig möglich. Nach § 153 StPO kann die Staatsanwaltschaft bei geringer Schuld einstellen; nach § 153a StPO gegen Auflagen (z.B. eine Geldauflage oder gemeinnützige Leistungen). Eine frühzeitige außergerichtliche Schadenswiedergutmachung gegenüber dem Verletzten kann die Einstellungsbereitschaft der Behörden erheblich fördern. Erfahrene Strafverteidiger nutzen diese Möglichkeiten konsequent.

8. Was ist fahrlässige Körperverletzung durch einen Verkehrsunfall?

Im Straßenverkehr ist die fahrlässige Körperverletzung eine der häufigsten Tatbestände. Sie liegt vor, wenn ein Fahrer infolge von Unaufmerksamkeit, Geschwindigkeitsüberschreitung oder anderer Sorgfaltsverstöße einen Unfall mit Verletzten verursacht. Neben der strafrechtlichen Verfolgung nach § 229 StGB können Fahrerlaubnismaßnahmen, Punkte in Flensburg und zivilrechtliche Schadensersatzforderungen folgen. Ein Strafverteidiger sollte möglichst früh – idealerweise vor der ersten Polizeiaussage – eingeschaltet werden.

9. Haben Zeugen bei fahrlässiger Körperverletzung eine Aussagepflicht?

Zeugen sind grundsätzlich zur Aussage verpflichtet, wenn sie von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht geladen werden. Ausnahmen gelten für nahe Angehörige des Beschuldigten (Zeugnisverweigerungsrecht nach §§ 52, 53 StPO). Wer als Zeuge aussagt, ist zur Wahrheit verpflichtet; falsche Aussagen machen sich nach § 153 StGB strafbar. Wenn Sie als Zeuge geladen werden und unsicher sind, was Sie aussagen dürfen oder müssen, kann ein Anwalt Sie beraten.

10. Wann sollte ich bei fahrlässiger Körperverletzung einen Anwalt einschalten?

Sofort – sobald Sie erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird, Sie eine Vorladung erhalten oder Sie in einen Unfall verwickelt waren, bei dem Personen verletzt wurden. Warten Sie nicht, bis Sie einen Strafbefehl erhalten. Je früher ein Strafverteidiger tätig wird, desto größer ist der Spielraum für eine Einstellung des Verfahrens oder eine mildere Strafe. Eine Rechtsschutzversicherung mit Strafrechtsschutz übernimmt in vielen Fällen die Kosten der Verteidigung.