H&M oder H&F? Egal – geblitzt ist geblitzt

Der Mandant war ganz schön erstaunt, als er den Anhörungsbogen sah. Er hatte sogar leichte Ähnlichkeit mit der auf dem Messfoto abgebildeten Person, aber er war es nicht, denn

Bußgeldverfahren
Bußgeldverfahren

1. er befand sich zur Tatzeit nicht in Deutschland, da war er sich ganz sicher und

2. er hat schon viele Fahrzeuge geführt, aber noch keinen Ford aus Hameln Pyrmont (HM). In Herford (HF) war allerdings ein Fahrzeug auf ihn angemeldet, dessen Kennzeichen hinsichtlich der mittleren Buchstabenkombination und der hinteren Erkennungsnummer identisch war – ABER eben nicht hinsichtlich der vorn angegebenen Abkürzung für den Landkreis.

Da hat die Behörde also fast alles richtig gemacht – außer diese beiden kleinen Dinger da vorne am Kennzeichen (ja diese Buchstaben) korrekt abzulesen. Auf den Hinweis, dass der Mandant nicht die auf dem Messfoto abgebildete Person sei, folgte dann auch die Einstellungsnachricht im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Soweit so gut – sodann wurde allerdings noch mitgeteilt, dass die Verkehrsbehörde unterrichtet werde, um zu prüfen,

„ob Ihnen als Halter des Fahrzeugs auferlegt wird, ein Fahrtenbuch zu führen (§ 31a StVZO)“.

Das fand der Mandant dann gar nicht mehr lustig.

Ich habe dem Herrn Landrat dann noch mal alles schön buchstabiert, damit bei den zwei kleinen Dingern auch nichts mehr durcheinander kommt. Und schwups wurde der bereits gestellte Antrag auf Anordnung einer Fahrtenbuchauflage zurückgenommen.

Jaja – wo gehobelt wird da fallen nicht nur Späne. Standardisiertes Messverfahren, automatische Kennzeichenerkennung und Standardschreiben mit Textbausteinen: ist die Mühle erst einmal in Schwung gekommen muss man gut aufpassen das man nicht unter die Räder kommt, denn wenn man die kurzen Einspruchsfristen versäumt, wird so ein Quatsch im schlimmsten Fall auch noch rechtskräftig.

Es lohnt sich doch öfters als man denkt, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen, auch wenn die Fehler nicht immer so eindeutig sind.