Der Kampf um die Erstattung von Kopien hat mit der Änderung der Nr. 7000 VV RVG eine neue Qualität erreicht. Völlig unzeitgemäß und unsachlich wurde der Begriff „Ablichtungen“ aus dem Gesetzeswortlaut gestrichen und damit eine Kürzungsorgie der Rechtspfleger eingeläutet. Die entsprechenden Argumente für die Unsinnigkeit der Ungleichbehandlung haben Burhoff und Elberling /Schaar bereits zutreffend dargelegt.
Bereits früher habe ich mich über die Bevormundung geärgert, mit der pauschale Abschläge bei der Anzahl der Kopien gemacht wurden, da die Kopie der gesamten Akte „zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache“ angeblich nicht erforderlich war. Meine Zeit war mir aber zu schade, um mich mit den Pfennigfuchsern über den Informationsgehalt von Aktenvorblättern oder eigenen Schriftsätzen zu streiten.
Inzwischen geht man aber noch einen Schritt weiter: Es werden Annahmen über die in meiner Kanzlei zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel und deren Funktionsumfang getroffen, kanzleiinterne Arbeitsabläufe ausgedacht, sodann deren Sinnhaftigkeit in Frage gestellt und über allem schwebt die unausgesprochene Unterstellung des Betrugs.
Ich empfinde dies als anmaßend und unverschämt. Wenn diese nervigen Nachfragen dann noch mit einer derartigen Schlampigkeit ausgefertigt werden, dass das angegebene Ausfertigungsdatum mindestens 3 Wochen in der Zukunft liegt – dann ist es hier erstmal wieder Zeit für eine Runde „Gänseblümchen“
bevor ich der Rechtspflegerin ein paar deutliche Worte und die gesamte Akte per Telefax zur Überprüfung zukommen lasse:
Es wird dringend Zeit, dass diese unsinnige Ungleichbehandlung wieder beendet wird. Erst wenn der letzte Baum gerodet ist, wird die Rechtspflegerin merken, dass man Scans nicht essen kann…