Heute bestellt – morgen geliefert. So sollte es zumindest sein. Mein Mandant betreibt einen Onlineshop für Unterhaltungselektronik und die Kunden erwarten – zu Recht – eine prompte Bearbeitung ihrer Bestellungen. In den meisten Fällen funktioniert dies auch.
Aber wehe wenn das mal nicht so klappt. Wie bei Herrn R. – als dessen bestellte Kamera nicht sofort eintraf – rief er: “ Das ist doch BETRUG. Herr Polizist, Herr Staatsanwalt, Herr Richter schreiten Sie zur Tat“.
Immer wieder werden die Ermittlungsbehörden vorgeschickt, um mit dem Druck eines strafrechtlichen Verfahrens eine vermeintlich bestehende zivilrechtliche Forderung durchzusetzen. Teilweise liegen dem Lappalien und Missverständnisse zu Grunde, die leicht aus der Welt zu räumen gewesen wären. Wenn aber die „Justizmühle“ erstmal in Bewegung geraten ist, kommt es häufig auch trotz sehr leicht zu ermittelnder entlastender Beweislage zum Erlass eines Strafbefehls.
Manchmal wünschte ich mir, dass die objektivste Behörde der Welt, auch hin und wieder mal Ihrem Auftrag zur Ermittlung der entlastenden Umstände nachkäme. Dann hätte sie zumindest in diesem Fall ganz einfach herausbekommen, dass der Mandant neben diesem Meckerkunden schon 33.644 positive Bewertungen von zufriedenen Bestellern vorweisen konnte. Das rückt den erzürnten Erfahrungsbericht des Herrn „R“ vielleicht schon in ein anderes Licht. Wenn man dann noch vom Beschuldigten erfährt, dass der Anzeigeerstatter verschwiegen hat, dass ihm eine Rückerstattung angeboten wurde, da der Artikel nicht auf Lager war, sollte man spätestens den Deckel zumachen. Tat man aber nicht. Der Mandant hatte das alles zwar schonmal so geschildert. Ernst genommen wurde es aber erst als der Verteidiger es etwas detaillierter aufgedröselt hat:
Meine Empörung legte sich aber auch ganz schnell wieder, als die Einstellungsnachricht erfolgte. Hin und wieder verteidige ich dann doch tatsächlich „Unschuldige“ ;o)