Um die 1.000 Handys werden pro Jahr in Berliner Gefängnissen entdeckt. Gerade bei Untersuchungsgefangenen deren Hauptverhandlung noch nicht abgeschlossen ist, interessiert sich das Gericht dann besonders für den Inhalt der auf den Mobiltelefonen gespeicherten Informationen. Mit wem hat der Schlingel Kontakt aufgenommen? Wurden Kurznachrichten versandt? Anweisungen erteilt? Fotos oder Videos gemacht? Die Flucht geplant oder Zeugen eingeschüchtert?
Die Neugier der Gerichte ist verständlich, der Wunsch der Gefangenen nach Kommunikation aber ebenso. In den allermeisten Fällen wird man überrascht – darüber wie banal und unspektakulär die Ergebnisse dieser Auswertungen ausfallen. Die Kriminaltechniker des LKA Berlin haben eine eigene Fachdienststelle, um derartige Aufgaben zu übernehmen. Vor der Auswertung steht jedoch die Überwindung der Tastensperre. Man sollte meinen, dass die Spezialisten diese Hürde ganz locker nehmen. So wurde kürzlich ein Mitangeklagter meines Mandaten in einem größeren Strafverfahren aufgefordert, den Sperrcode freiwillig zu offenbaren, denn dies würde wenigstens etwas Einsicht zeigen und es wäre ansonsten ohnehin nur eine Frage der Zeit, bis der Sperrcode geknackt sei – der Angeklagte aber blieb (auf Rat seines Anwalts) stumm und die Codeknacker vom LKA gingen ans Werk.
Manchmal geraten aber auch die Spezialisten der Kriminaltechnik an Ihre Grenzen. Bei raffiniert mit Truecrypt verschlüsselten Datencontainern erwarte ich keine Wunder – aber bei einem 4-stelligen Sperrcode eines Handys? Nach 3 Monaten Bearbeitungszeit erreichte das Gericht dann das – auch für mich – überraschende Ergebnis:
Die Grenze des Möglichen ist offenbar niedriger als ich dachte und bei „exotischen“ Handys die in geringer Stückzahl produziert wurden schneller erreicht als bei den aktuellen Verkaufsschlagern.