Hin- und wieder mache ich es noch: Verkehrsunfallschadensregulierung. Nicht gerade spannend und bei Streitwerten unter 3.000 € auch nicht wirklich lohnend. Aber für meine Stammkunden bin ich natürlich gerne da.
Der Mandant hatte letztes Jahr einen Unfall mit seinem Motorrad. Der Gegner – mit seinem Taxi – hatte ihn auf der Kreuzung einfach übersehen. Im folgenden Ordnungswidrigkeitenverfahren bezahlte der Gegner ein Bußgeld. Zivilrechtlich war die Haftpflichtversicherung von der Allianz nicht so schnell einsichtig. Nachdem der Schaden geschildert und unter Vorlage eines Sachverständigengutachtens beziffert wurde, folgte das übliche Spiel auf Zeit: Fragen nach Vorschäden, obwohl dies bereits im Gutachten beantwortet wurde. Ein Nachbesichtigungsverlangen, obwohl darauf kein Anspruch besteht und nun zur Krönung noch eine weitere kreative Idee des Sachbearbeiters: Da ich in der Zwischenzeit meinen Kanzleisitz verlegt hatte, sollte ich doch bitte eine neue Vollmacht vorlegen:
Da hatte sich sein Schreiben doch mit meiner letzten Tätigkeit in der Sache überschnitten. Ich habe mich wirklich gefreut dem Sachbearbeiter die passende Antwort schicken zu können:
Bitte, bitte, liebe Kollegen. Es gibt für dieses Problem nur eine Lösung: Es muss auch bei kleinen Streitwerten viel schneller geklagt werden, damit sich dieses dummdreiste Spiel auf Zeit für die Versicherungen nicht mehr lohnt!