Wenn Sie glauben, in Strafsachen wird vor dem Gericht ein Protokoll geschrieben – dann haben Sie Recht.
Wenn Sie glauben bei wichtigen Fällen in denen es um hohe Freiheitsstrafen geht (die vor dem Landgericht verhandelt werden), wird dieses Protokoll sehr sorgfältig geführt – dann haben Sie Recht.
Wenn Sie aber glauben, dass in diesen Protokollen, irgendetwas interessantes zum Inhalt der entscheidenden Zeugenaussagen aufgenommen wird – dann haben Sie sich getäuscht.
Die Realität sieht leider anders aus. Hier mal ein Beispiel aus einem Hauptverhandlungsprotokoll:
und wenn Sie meinen da fehlt was, dann irren Sie. Nach der derzeitigen Gesetzeslage müssen nur die „wesentlichen Verfahrensvorgänge und Förmlichkeiten“ aufgenommen werden.
Jetzt machen wir doch mal den Test:
1. Wie alt ist der Zeuge?
2. Was ist er von Beruf?
3. Wie lang war die Kollegin Lü für kleine Rechtsanwältinnen mal draußen und hat ihren Mitverteidiger allein mit dem Angeklagten gelassen?
Na sehen Sie – die wesentlichen Verfahrensvorgänge und Förmlichkeiten sind doch drin – was wollen Sie eigentlich? Achso – was der Zeuge zu den Kokaingeschäften der Angeklagten gesagt hat? Na, er sagte halt zur Sache aus – keine Ahnung was der genau gesagt hat – dass schreibt Ihnen der Richter dann doch später ins Urteil, so wie er den Zeugen verstanden hat, oder verstehen wollte, oder wie es ihm gerade so passt…