Was macht man mit der Heizung im Sommer?

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Angesichts der aktuellen Wetterlage habe ich hier mal einen irrwitzigen Vorschlag für diese unnützen hässlichen Dinger im Keller und an der Wand:

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Besonders schwerer Fall des Diebstahls – Freispruch

Das es bei dieser „dünnen“ Beweislage überhaupt zur Anklage gekommen ist, verdankt der Mandant offenbar seiner nicht ganz blütenreinen Weste. Aber wo kein Zeuge, da kein Schuldspruch, obwohl doch alles andere so schön zusammen gepasst hätte.

Was sich im Urteil so leicht liest, musste allerdings in der Beweisaufnahme erst mühsam herausgearbeitet werden. Die Zugangsmöglichkeiten der übrigen Beteiligten wurden von der Staatsanwaltschaft leider nicht ermittelt und in der Akte dokumentiert, sondern erst in der Hauptverhandlung von der Verteidigung erfragt. Vielleicht ist das Gericht aber auch ins Grübeln gekommen, als ich den Eigentümer darauf ansprach, dass er das Objekt verkaufen wollte – der Angeklagte sich aber weigerte auszuziehen. Beim Stichwort „Entmietungsmaßnahmen“ wurde der Eigentümer auf einmal etwas feucht auf der Stirn; und versichert war der „Schaden“ natürlich auch ganz ordentlich. Die Schadenaufstellung ging bei der Versicherung nach ein paar Tagen, beim Gericht erst auf mehrfache Nachfrage und 8 Monate später ein. Ein Schelm der Böses dabei denkt.

Wenn dann mehrere Dinge nicht mehr so schön ins Bild passen, und es sich gar nicht mehr verhindern lässt…

Für den besonders schweren Fall des Diebstahls muss man übrigens keine besonders schweren Sachen stehlen ;o)