Wenn ein gestandener Verteidiger auf allen Vieren durch den Gerichtssaal robbt, dann heißt es: Aufgepasst, jetzt wird es spannend.
Der Kollege hatte engagiert verteidigt und die Kammer mit kreativen Beweisanträgen beschäftigt. Sein Mandant war nach der Anklage der Haupttäter, die anderen Angeklagten hatten bislang geschwiegen. Als „Sockelverteidigung“ wird ein solch gemeinsames prozessuales Vorgehen von mehreren Angeklagten bezeichnet. Nun aber bröckelte es – einer der übrigen Angeklagten hatte seinen Tatbeitrag eingeräumt und den „Haupttäter“ belastet. Er selbst sei aber gar nicht direkt am Ort des Hauptgeschehens gewesen.
Wer diesen Schritt geht, sollte auf alles gefasst sein. Auch und gerade von Seiten des Kollegen dessen Mandanten man gerade „in die Pfanne gehauen“ hat. Was nach Ende des Prozesstages geschah, hat aber auch mich noch überrascht. Mit einem weißen Din A4 Blatt und einer Platikhülle bewaffnet, rutschte der Kollege unter dem Stuhl des „Verräters“ entlang und beförderte mit großer Sorgfalt ein auf dem Boden liegendes Haar in die Hülle, um sodann am nächsten Hauptverhandlungstag den folgenden Antrag zu stellen:
Ich konnte das Schauspiel recht entspannt von der „Seitenlinie“ beobachten und habe nur gestaunt und gelernt: Ich mag weder den Verrat, noch mag ich die, die den Verrat mögen – dem „Verräter“ geht es aber oft genauso.