Kolja Zaborowski

Strafverteidiger in Berlin

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Strafverteidiger in Berlin

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht übernehme ich Ihre Verteidigung in Berlin – von der ersten Kontaktaufnahme mit den Ermittlungsbehörden bis zur Hauptverhandlung. Strafverfahren greifen tief in das persönliche und berufliche Leben ein. Erforderlich sind ruhiges Handeln, Diskretion und eine frühzeitige, klare Strategie.

Wichtig: Machen Sie keine Angaben zur Sache. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und nehmen Sie zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch.

Erfolgs­orientierte Verteidigung

Frühzeitige Verteidigung schafft Handlungsspielräume. Ziel ist – wo möglich – die Einstellung des Verfahrens oder eine für Sie günstige Lösung.

Kurz & knapp:

  • Umgehende Akteneinsicht und Bewertung der Beweislage
  • Schutz vor voreiligen Aussagen und belastenden Maßnahmen
  • Individuelle Strategie passend zum konkreten Vorwurf
  • Diskrete Kommunikation gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft

Wann braucht man einen Straf­verteidiger?

  • Vorladung als Beschuldigter / Zeuge
  • Durchsuchung oder Beschlagnahme
  • Ermittlungsverfahren wegen eines Strafvorwurfs
  • Vorwurf im persönlichen Umfeld, in Unternehmen oder online
  • Haft, Haftbefehl oder richterliche Vorführung

Typische Straf­verfahren

Allgemeines Strafrecht (z. B. Körperverletzung, Diebstahl, Betrug), BtM‑Delikte, Verkehrsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, IT‑/Internetstrafrecht, Wirtschafts- und Korruptionsdelikte.

Was macht ein Straf­verteidiger?

  • Akteneinsicht beantragen und die Beweise prüfen
  • Kommunikationsführung übernehmen – keine Aussagen ohne Beratung
  • Verfahrensfehler und Rechtswidrigkeiten aufdecken
  • Anträge stellen (z. B. Beweis- und Verfahrensanträge)
  • Hauptverhandlung vorbereiten und durchführen
  • Persönlichkeitsrechte wahren, diskret und zielgerichtet vorgehen

Was kostet ein Straf­verteidiger?

Die Beauftragung eines Strafverteidigers ist mit Kosten verbunden. Ich berechne meine Gebühren nach folgenden Verfahrensabschnitten:

1. Kostenloses Anbahnungsgespräch

Ein telefonisches Anbahnungsgespräch ist kostenlos. Dabei prüfe ich allerdings nur, ob ich Ihr Verfahren grundsätzlich übernehmen kann. Gerne können Sie mir auch eine kurze E-Mail mit dem erhobenen Tatvorwurf schicken. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück.

2. Erstberatung

Für ein ausführlicheres persönliches Gespräch in dem Sie mir den Sachverhalt schildern und ich Ihnen Informationen zum weiteren Verfahren, der Einschätzung zur Beweislage und rechtlichen Einordnung gebe, fällt eine Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00 € an. Diese wird im Falle der Beauftragung auf spätere Gebühren angerechnet.

3. Mandatsübernahme

Mit der Übernahme des Mandats fällt die Grundgebühr, die Verfahrensgebühr und eine Auslagenpauschale an. Darin sind folgende erste Maßnahmen enthalten: ich schreibe an die Polizei oder Staatsanwaltschaft und melde mich als Ihr Verteidiger, sage den Vernehmungstermin ab, beantrage Akteneinsicht und kündige eine schriftliche Stellungnahme an. Sobald die Akte bei mir eingeht, wird diese gescannt und ich übersende Ihnen eine mit einem Passwort geschützte digitale Kopie der Akte. Sodann vereinbare ich einen Termin mit Ihnen, um die Beweislage und das weitere Vorgehen zu besprechen. In dem Gespräch lege ich Ihnen die Beweislage dar, ordne diese rechtlich ein, erläutere Ihnen den weiteren Verfahrensgang und gebe eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

Für meine Tätigkeit bis dahin berechne ich in der Regel 597,14 €.

Besonders komplexe Sachverhalte oder die Verteidigung von Beschuldigten die sich in Untersuchungshaft befinden erfordern einen erhöhten Arbeitsaufwand. Hier erfahren Sie mehr über die Kosten für die Verteidigung. 

Sofern Sie einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung erhalten haben, die Polizei gerade zur Durchsuchung vor der Tür steht oder ein Angehöriger festgenommen wurde, sollten Sie Kontakt mit mir aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Häufige Fragen (FAQ)

  • Soll ich zur polizeilichen Vernehmung gehen?
    Nein. Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder Angaben zu machen. Erst nach Akteneinsicht wird entschieden, ob und wie eine Einlassung erfolgt.
  • Was tun bei Durchsuchung oder Beschlagnahme?
    Ruhe bewahren, nichts unterschreiben, keine Angaben zur Sache machen und umgehend anwaltlichen Rat einholen.
  • Droht Untersuchungshaft?
    U‑Haft kommt bei dringendem Tatverdacht und Haftgründen in Betracht. Eine frühzeitige Verteidigung kann helfen, Haft zu vermeiden oder aufzuheben.

Mit­glied­schaften

Kurz & Knapp

Im dringenden Notfall – also bei Hausdurchsuchung oder Verhaftung – erreichen Sie mich unter dieser Nummer: 0179 899 3995.
In allen anderen Fällen erreichen Sie mein Büro unter der Rufnummer: 030 2394 0237.
Sie rufen mich an, schildern mir kurz Ihr Problem und vereinbaren einen Termin. In der Erstberatung finden wir eine erste Einschätzung Ihrer Situation auf Grundlage der Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen.
Sodann melde ich mich als Ihr Verteidiger bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht und verteidige Ihre Rechte in jedem Abschnitt Ihres Verfahrens.

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Kontakt

    Rechtsanwalt
    Kolja Zaborowski
    Alt-Tegel 13
    13507 Berlin
    info@ra-zaborowski.de
    Telefon Kanzlei: 030 2394 0237
    Im Notfall: 0179 899 3995

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