Als Fachanwalt für Strafrecht übernehme ich die Verteidigung in Verfahren des Sexualstrafrechts in Berlin. Der Vorwurf einer Sexualstraftat ist für Betroffene besonders belastend – es drohen erhebliche Strafen, tiefgreifende Eingriffe in das persönliche Leben und oft eine große öffentliche Aufmerksamkeit. In dieser Situation ist eine erfahrene und diskrete Verteidigung entscheidend.
Wichtig: Machen Sie keine Angaben zur Sache. Sie haben das Recht zu schweigen. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte lässt sich eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickeln.
Wann braucht man einen Anwalt für Sexualstrafrecht?
Spätestens wenn Sie eine Vorladung, eine Durchsuchung oder Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren erhalten, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein spezialisierter Strafverteidiger sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden und eine Verteidigungsstrategie frühzeitig entwickelt wird.
Typische Vorwürfe im Sexualstrafrecht sind etwa:
- Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung
- Sexueller Missbrauch
- Besitz oder Verbreitung von kinder- und jugendpornographischem Material
- Sexuelle Belästigung
- Exhibitionistische Handlungen
- Vorwürfe im Zusammenhang mit Online-Kommunikation (Chats, Messenger, soziale Netzwerke)
Was macht ein Anwalt im Sexualstrafrecht?
Ein Verteidiger verschafft sich zunächst einen Überblick über die Ermittlungsakte, prüft die Beweise und entwickelt eine individuelle Strategie. Dazu gehört insbesondere:
- Schutz vor belastenden oder voreiligen Aussagen
- Prüfung der Beweislage in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
- Begleitung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht
- Antragstellung und rechtliche Schritte zum Schutz Ihrer Rechte
- Diskrete Kommunikation und Wahrung Ihrer Privatsphäre
Häufige Fragen (FAQ)
Soll ich zur polizeilichen Vernehmung gehen?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder Angaben zu machen. Erst nach Akteneinsicht sollte entschieden werden, ob eine Aussage sinnvoll ist.
Was tun nach einer Hausdurchsuchung?
Bewahren Sie Ruhe, unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Beratung und nehmen Sie sofort Kontakt zu einem Anwalt auf.
Droht Untersuchungshaft?
U-Haft ist bei dringendem Tatverdacht möglich, wenn Haftgründe vorliegen. Eine frühzeitige Verteidigung kann helfen, diese zu vermeiden.