Die Unschuldsvermutung: Ihre Bedeutung im Umgang mit Ermittlungsbehörden und der Presse

Was bedeutet die Unschuldsvermutung?

Die Unschuldsvermutung ist ein fundamentales Prinzip des deutschen Strafrechts. Sie besagt, dass jede beschuldigte Person bis zum rechtskräftigen Beweis ihrer Schuld als unschuldig gilt. Dieser Grundsatz ist nicht nur rechtlich verankert, sondern dient auch dem Schutz der individuellen Menschenwürde und der Wahrung eines fairen Verfahrens.

Nach § 6 Abs. 2 der europäischen Menschenrechtskonvention gilt:

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“

Als Strafverteidiger sorge ich dafür, dass dieser wichtige Grundsatz weder

  • von den Ermittlungsbehörden,
  • dem Gericht
  • noch von der Presse

vergessen wird.

Der Beschuldigte muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft muss das Gericht in einem fairen Verfahren von der Schuld des Angeklagten überzeugen.

Trotz der Unschuldsvermutung sind bereits im Ermittlungsverfahren sehr einschneidende Maßnahmen wie z.B. Untersuchungshaft, dinglicher Arrest oder die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dieser scheinbare Widerspruch wird mit dem Argument begründet, dass dies nur vorläufige Maßnahmen seien, die lediglich der Verfahrenssicherung dienen.

In vielen Fällen sind aber bereits weniger einschneidende Maßnahmen ausreichend, um einen geordneten Verfahrensablauf zu gewährleisten. Die Auswirkungen von derartigen „vorläufigen“ Maßnahmen können dramatische Folgen haben und Existenzen bedrohen.

Im Visier der Ermittlungsbehörden: Was Sie beachten sollten

Sobald Ermittlungen gegen eine Person eingeleitet werden, ist die Betonung der Unschuldsvermutung von entscheidender Bedeutung. Verdachtsmomente führen nicht automatisch zu einer Verurteilung. Dennoch erleben Beschuldigte oft erheblichen sozialen und beruflichen Druck. Gerade in der Anfangsphase ist es wichtig, keine unbedachten Äußerungen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft zu machen.

Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kann hier frühzeitig Klarheit schaffen, Akteneinsicht beantragen und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln.

Die Rolle der Presse: Zwischen Öffentlichkeitsinteresse und Vorverurteilung

Medienberichte über Strafverfahren haben oft eine große Reichweite und können das öffentliche Bild eines Beschuldigten nachhaltig beeinflussen. Die Unschuldsvermutung gerät dabei leicht in den Hintergrund. Schon die Nennung eines Namens, Details aus dem Privatleben oder eine Öffentlichkeitsfahndung kann existenzbedrohende Folgen haben.

Ein kompetenter Strafverteidiger hilft nicht nur im juristischen Verfahren, sondern auch im Umgang mit der Presse. In sensiblen Fällen kann die Einleitung presserechtlicher Schritte notwendig sein, um Rufschädigungen entgegenzuwirken.

Ihr Recht auf professionelle Verteidigung

Wenn Sie selbst mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind oder eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie Ihre Rechte kennen und wahren. Als Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Berlin stehe ich Ihnen mit langjähriger Erfahrung, fachlicher Expertise und dem nötigen Fingerspitzengefühl zur Seite.