Anwalt bei Körperverletzung: Effektive Verteidigung beim Vorwurf nach § 223 StGB
Fachanwalt für Strafrecht an Ihrer Seite | Bundesweite Verteidigung
Sie haben eine Vorladung oder Anklage wegen Körperverletzung erhalten? Der Vorwurf wiegt schwer und kann Ihre berufliche wie private Zukunft existenziell bedrohen. Es drohen empfindliche Geldstrafen, ein Eintrag ins Führungszeugnis oder sogar eine Freiheitsstrafe. In dieser Situation ist es entscheidend, nicht in Panik zu verfallen, sondern sofort den richtigen Schritt zu tun: Schweigen Sie und kontaktieren Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit jahrelanger Erfahrung im Umgang mit dem Thema Körperverletzung verteidige ich Beschuldigte in Berlin und ganz Deutschland. Meine Kanzlei ist darauf spezialisiert, vom ersten Moment des Ermittlungsverfahrens an die bestmögliche Strategie für Sie zu entwickeln.
Vorladung wegen Körperverletzung erhalten? Diese Fehler müssen Sie jetzt vermeiden!
Der Brief von der Polizei ist oft der erste Schock. Eine Vorladung als Beschuldigter im Zusammenhang mit einer Körperverletzung ist der offizielle Startschuss des Ermittlungsverfahrens gegen Sie. Was Sie jetzt tun oder unterlassen, stellt die Weichen für den gesamten weiteren Verlauf des Verfahrens.
Fehler Nr. 1: Der Vorladung Folge leisten und zur Polizei gehen. Sie sind nicht verpflichtet, als Beschuldigter bei der Polizei auszusagen. Nehmen Sie diesen Termin nicht wahr! Alles, was Sie dort sagen, kann und wird im Zweifel gegen Sie verwendet. Die Beamten sind geschult, Ihnen relevante Informationen zu entlocken, die Sie belasten und in Zusammenhang mit dem Tatvorwurf bringen.
Fehler Nr. 2: Die Tatvorwürfe am Telefon oder gegenüber Dritten kommentieren. Die Polizei könnte versuchen, Sie anzurufen. Legen Sie höflich auf. Diskutieren Sie den Vorwurf der Körperverletzung auch nicht mit Freunden oder in sozialen Medien. Jede unbedachte Äußerung kann später als Beweismittel dienen und über Zeugen vom Hören-Sagen zur Verurteilung beitragen.
Fehler Nr. 3: Kontakt zum mutmaßlichen Opfer aufnehmen. Versuchen Sie unter keinen Umständen, das mutmaßliche Opfer zu kontaktieren, um die Sache „zu klären“. Dies kann Ihnen als versuchte Beeinflussung oder sogar als Nötigung ausgelegt werden und Ihre Situation massiv verschlechtern.
Der einzig richtige Schritt:
- Schweigen Sie eisern zu allen Vorwürfen.
- Sagen Sie den Polizeitermin ab (oder lassen Sie ihn durch einen Anwalt absagen).
- Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt für Körperverletzung. Ein erfahrener Strafverteidiger wird umgehend Akteneinsicht beantragen und erst dann, mit Kenntnis der Beweislage, eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
Der Vorwurf der Körperverletzung: Ein komplexes Feld im Strafrecht
Das Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet genau zwischen verschiedenen Arten der Körperverletzung. Die korrekte Einordnung des Tatvorwurfs ist für einen Rechtsanwalt der erste Schritt, denn davon hängen die Verteidigungsstrategie und die zu erwartende Strafe maßgeblich ab.
Die einfache Körperverletzung gemäß § 223 StGB
Dies ist der Grundtatbestand. Eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB begeht, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt.
- Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt (z. B. ein Faustschlag, eine Ohrfeige, Tritte).
- Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen (krankhaften) Zustands (z. B. die Infektion mit einer Krankheit, das Verabreichen von Gift oder das Zufügen von Wunden, die ärztlich behandelt werden müssen). Auch die psychische Beeinträchtigung kann unter Umständen eine Gesundheitsschädigung darstellen. Der Versuch ist bereits strafbar.
Die gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB
Die Strafe für eine gefährliche Körperverletzung ist erheblich höher, da das StGB hier von einer gesteigerten Gefährlichkeit der Tatausführung ausgeht. Eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB liegt vor, wenn die Tat begangen wird:
- Durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen.
- Mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs (z.B. Messer, Schraubenzieher, aber auch ein festes Schuhwerk bei einem Tritt gegen den Kopf).
- Mittels eines hinterlistigen Überfalls.
- Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich.
- Mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung.
Ein erfahrener Anwalt wird genau prüfen, ob die von der Staatsanwaltschaft angenommene Qualifikation (z. B. die Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs) tatsächlich rechtlich haltbar ist.
Die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB
Hierbei handelt es sich um ein Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB knüpft nicht an die Handlung, sondern an eine besonders schlimme Folge der Tat an. Dazu gehört der Verlust:
- des Sehvermögens auf einem oder beiden Augen,
- des Gehörs, des Sprechvermögens oder der Fortpflanzungsfähigkeit,
- eines wichtigen Gliedes des Körpers (z. B. Hand, Fuß).
Auch die dauerhafte Entstellung in erheblicher Weise oder das Verfallen in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit fällt unter die schwere Körperverletzung nach § 226. Wurde die Folge nur fahrlässig verursacht, während die Körperverletzung an sich vorsätzlich war, kann der Strafrahmen milder ausfallen (§ 226 Abs. 1 StGB).
Weitere relevante Delikte im Überblick
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Passiert oft im Straßenverkehr. Hier fehlt der Vorsatz, die Sorgfaltspflicht wurde aber verletzt.
- Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB): Das schlimmste Delikt in diesem Bereich. Der Täter muss den Tod des Opfers zumindest fahrlässig verursacht haben.
- Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB): Allein die Beteiligung an einer Schlägerei, die zu einer schweren Folge führt, ist strafbar.
- Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB): Ein Sonderdelikt für Amtsträger wie Polizisten.
Welche Strafe droht bei Körperverletzung? Ein Überblick aus dem StGB
Die Frage „Welche Strafe droht mir?“ ist die häufigste und wichtigste für jeden Mandant, der mit dem Vorwurf Körperverletzung konfrontiert ist. Die Antwort hängt vom konkreten Delikt und den Umständen des Einzelfalls ab.
Ein guter Strafverteidiger kämpft nicht nur um einen Freispruch, sondern auch darum, eine Anklage zu verhindern oder zumindest von einem schweren Vorwurf auf einen leichteren herabzustufen oder im Falle einer Verurteilung eine möglichst milde Strafe (z. B. eine Geldstrafe statt Freiheitsstrafe) zu erwirken.
Ablauf des Strafverfahrens: Was Beschuldigte wissen müssen
Vom ersten Verdacht bis zu einem möglichen Urteil ist es ein langer Weg. Als Ihr Anwalt für Körperverletzungbegleite ich Sie sicher durch jede Phase dieses Verfahrens.
- Anzeige und Ermittlungsverfahren: Nach einer Straftat (z. B. einer Anzeige) beginnt die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen. Zeugen werden befragt, Beweise gesammelt. In dieser Phase erhalten Sie die Vorladung.
- Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt: Dies ist der wichtigste Schritt. Ohne die Ermittlungsakte zu kennen, ist eine Verteidigung ein reiner Blindflug. Als Rechtsanwalt erhalte ich vollständige Akteneinsicht. Erst danach wissen wir, was die Polizei und die Staatsanwaltschaft konkret gegen Sie in der Hand haben.
- Entwicklung der Verteidigungsstrategie: Auf Basis der Aktenlage entscheide ich gemeinsam mit Ihnen als mein Mandant, ob eine schriftliche Stellungnahme sinnvoll ist oder ob wir besser schweigen.
- Abschluss der Ermittlungen: Die Staatsanwaltschaft hat mehrere Möglichkeiten:
- Einstellung des Verfahrens: Das beste Ergebnis. Das Verfahren wird beendet.
- Strafbefehl: Ein schriftliches Urteil ohne mündliche Verhandlung, meist bei kleineren Delikten. Dagegen kann Einspruch eingelegt werden.
- Anklageerhebung: Es kommt zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung.
- Die Hauptverhandlung: Vor Gericht wird die Beweisaufnahme durchgeführt. Zeugen werden gehört, Beweismittel geprüft. Hier ist die Expertise eines kampferprobten Fachanwalts für Strafrecht entscheidend, um Sie wirksam zu verteidigen.
Effektive Verteidigungsstrategien beim Vorwurf der Körperverletzung
Jeder Fall ist einzigartig. Dennoch gibt es bewährte Verteidigungsansätze, die ein spezialisierter Anwalt prüft.
Die Verteidigung durch Notwehr (§ 32 StGB)
Die wohl bekannteste Verteidigung ist die Rechtfertigungsgrund der Notwehr. Wer eine Straftat begeht, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig. Doch die Grenzen sind eng:
- War der Angriff wirklich gegenwärtig?
- War die Verteidigungshandlung erforderlich und geboten?
- Wurden die Grenzen der Notwehr überschritten (Notwehrexzess)?
Die Staatsanwaltschaft prüft diese Voraussetzungen sehr kritisch. Ein Anwalt muss die Notwehrlage präzise darlegen und rechtlich überzeugend einordnen können.
Infragestellen des Tatvorsatzes
Gerade bei der Abgrenzung zwischen einer vorsätzlich begangenen einfachen Körperverletzung und einer nur fahrlässigen Körperverletzung gemäß § 229 StGB liegen oft Welten im Strafmaß. Es muss Ihnen nachgewiesen werden, dass Sie die körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung nicht nur in Kauf genommen, sondern auch gewollt haben.
Prüfung des Strafantrags nach § 230 StGB
Für die Verfolgung einer einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB oder einer fahrlässigen Körperverletzung ist in der Regel ein Strafantrag des Verletzten erforderlich (§ 230 StGB). Fehlt dieser oder wurde er verspätet gestellt, kann das Verfahren allein aus diesem formalen Grund eingestellt werden.
Warum Sie einen Fachanwalt für Strafrecht benötigen
Das Strafrecht ist komplex. Beim Thema Körperverletzung stehen sich oft widersprüchliche Aussagen gegenüber. Ein allgemeiner Rechtsanwalt hat selten die nötige prozessuale Erfahrung und das Detailwissen, das in diesem Bereich über Einstellung oder Anklage entscheidet.
Als Fachanwalt für Strafrecht biete ich Ihnen:
- Spezialisierung: Ich beschäftige mich täglich ausschließlich mit dem Strafrecht.
- Erfahrung: Ich kenne die Taktiken von Polizei und Staatsanwaltschaft und die Denkweise der Richter aus unzähligen Verfahren.
- Strategisches Vorgehen: Ich reagiere nicht nur, sondern agiere proaktiv, um das Verfahren frühzeitig in die für Sie richtige Richtung zu lenken.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Körperverletzung
1. Soll ich bei der Polizei eine Aussage machen? Nein. Unter keinen Umständen, bevor Ihr Anwalt die Ermittlungsakte eingesehen hat. Das Recht zu schweigen ist Ihr stärkstes Recht als Beschuldigter.
2. Was ist der Unterschied zwischen einer körperlichen Misshandlung und einer Gesundheitsschädigung? Die körperliche Misshandlung zielt auf das Wohlbefinden ab (z.B. ein schmerzhafter Stoß), die Gesundheitsschädigungauf den körperlichen Zustand (z.B. eine Wunde, die eine ärztliche Behandlung erfordert).
3. Kann eine Anzeige wegen Körperverletzung zurückgezogen werden? Eine Anzeige kann nicht zurückgezogen werden. Lediglich der für bestimmte Delikte wie die einfache Körperverletzung erforderliche Strafantrag kann zurückgenommen werden, was zur Einstellung des Verfahrens führen kann.
4. Was kostet ein Anwalt für Körperverletzung? Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des Falles ab. In einem ersten Gespräch klären wir Sie transparent über die möglichen Kosten auf. Oft wird eine pauschale Vergütungsvereinbarung getroffen.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – Schützen Sie Ihre Zukunft!
Der Vorwurf der Körperverletzung ist eine ernste Angelegenheit. Warten Sie nicht, bis Sie eine Anklage im Briefkasten haben. Je früher Sie einen spezialisierten Strafverteidiger mandatieren, desto größer sind die Chancen auf einen positiven Verfahrensausgang. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.