Kurzfristiger Termin zur Mandatsaufnahme

Um Ihnen bei Ihren Fragen und Problemen weiterhelfen zu können, vereinbaren Sie am Besten telefonisch einen Besprechungstermin. Als Strafverteidiger unterliege ich der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant ist geschützt und darf nicht überwacht werden. Dies gilt auch bereits für das erste Anbahnungsgespräch.

Für eine erste Einschätzung benötige ich in der Regel Angaben zum Tatvorwurf und dem Stand des Verfahrens. Auch wenn Telefonate mit dem Strafverteidiger nicht abgehört bzw. daraus gewonnene Aufzeichnungen nicht inhaltlich ausgewertet werden dürfen, sollten wir uns persönlich treffen, um Details zur Beweislage zu erörtern. Ich nehme mir gern Zeit, um Sie kennenzulernen. Die bisherigen Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht sollten Sie mitbringen, um Rückfragen zu klären.

Sofern Sie bereits einen Strafbefehl, einen Bußgeldbescheid oder ein Urteil erhalten haben, ist Eile geboten, damit die relativ kurzen Fristen zur Einlegung von Rechtsmitteln eingehalten werden können.

Rufen Sie mich an, um sich in einem ersten Gespräch über die Möglichkeiten und Kosten einer professionellen Beratung und Vertretung zu informieren. Sie erreichen mein Büro unter der Rufnummer 030 2394 0237 oder in dringenden Notfällen (z.B. bei Verhaftung und Durchsuchung) auch über meine Mobilnummer 0179 899 3995.