Geschwindigkeitsverstoß

Geschwindigkeitsverstöße nach dem aktuellen Bußgeldkatalog

Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog in der Fassung seit dem 09.11.2021 werden Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem PKW in der Regel wie folgt geahndet:

Außerorts:     

Außerorts
Symbol Außerorts Tempo 100
Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 20 €
11 bis 15 km/h 40 €
16 bis 20 km/h 60 €
21 bis 25 km/h 100 €    1
26 bis 30 km/h 150 €    1
31 bis 40 km/h 200 €    1
41 bis 50 km/h 320 €    2 1 Monat
51 bis 60 km/h 480 €    2 1 Monat
61 bis 70 km/h 600 €    2 2 Monate
über 70 km/h 700 €    2 3 Monate

 

Innerorts  

innerorts
Symbol innerorts Tempo 50
Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 30 €
11 bis 15 km/h 50 €
16 bis 20 km/h 70 €
21 bis 25 km/h 115 €    1
26 bis 30 km/h 180 €    1
31 bis 40 km/h 260 €    2 1 Monat
41 bis 50 km/h 400 €    2 1 Monat
51 bis 60 km/h 560 €    2 2 Monate
61 bis 70 km/h 700 €    2 3 Monate
über 70 km/h 800 €    2 3 Monate

 

Wie wirken sich Voreintragungen aus?

Einschlägige Voreintragungen wirken sich in der Regel bußgelderhöhend aus. Kommt es innerhalb eines Jahres zu zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 26 km/h, kann außerdem ein Fahrverbot verhängt werden.

Wird die angegebene Regelbuße immer verhängt?

Ergibt die Prüfung des Einzelfalls, dass Besonderheiten gegeben sind, kann von der Regelbuße auch abgewichen werden. Ein Regelfall liegt vor, wenn der Verstoß fahrlässig erfolgt, allgemein üblicher Begebungsweise entspricht und keine Besonderheiten aufweist. Die Regelbuße kann beispielsweise erhöht werden, wenn von Vorsatz auszugehen ist oder einschlägige Voreintragungen vorliegen. Man kann allerdings auch von der Regelbuße nach unten abweichen, wenn beispielsweise eine unterdurchschnittliche Fahrlässigkeit vorliegt.

Wann verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung verjährt gemäß § 26 Abs. 3 StVG nach 3 Monaten, wenn die Behörde innerhalb dieser Zeit keinen Bußgeldbescheid erlassen hat.

Wann werden die Punkte gelöscht?

Die im Register gespeicherten Eintragungen werden gemäß § 29 StVG nach bestimmten Fristen getilgt:
Bei Ordnungswidrigkeiten die mit einem Punkt bewertet werden beträgt die Frist bis zur Tilgung 2 Jahre und 6 Monate.
Verstöße die mit 2 Punkten bewertet werden beträgt die Tilgungsfrist 5 Jahre.
Eintragungen mit 3 Punkten werden nach 10 Jahren getilgt.

Was geschieht wenn ich 8 Punkte gesammelt habe?

Bei Erreichen von 8 Punkten gilt der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Dies wird vorher bereits bei Erreichen von 4 oder 5 Punkten mit einer kostenpflichtigen Ermahnung und bei erreichen von 6 oder 7 Punkten mit einer kostenpflichtigen Verwarnung angedroht.

Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Dies kann man nicht so allgemein beantworten, sondern muss die genauen Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Gern informiere ich Sie über die Fehlerquellen in der angewendeten Messmethode Ihres Bußgeldverfahren. Sie finden die angäbe des Messverfahrens auf ihrem Bußgeldbescheid unter dem Punkt: „Beweismittel“, sort sollte die Methode und das Messgerät angegeben sein (z.b. Lasermessung Poliscan Speed FM 1 oder LEIVTEC XV3). Oft lohnt es sich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und diesen durch einen spezialisierten Anwalt auf Mess- und Verfahrensfehler überprüfen zu lassen. Die Mess- und Auswerteverfahren werden ständig überarbeitet und verändert. Dies führt nicht immer zu Verbesserungen. Unabhängige Gutachter finden häufig technische Fehler in den verwendeten Messverfahren und auch die Rechtsprechung sieht die Tendenz der Hersteller die Rohmessdaten nicht mehr abzuspeichern und so einer nachträglichen Plasibilitätsprüfung unterziehen zu können zunehmend kritisch.