Alkohol und Drogen am Steuer – Trunkenheitsfahrt

Trunkenheitsfahrt & Fahren unter Betäubungsmitteln (Btm) – Ihr Fachanwalt in Berlin

Als spezialisierter Strafverteidiger in Berlin und Brandenburg verteidige ich Sie kompetent bei dem Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr oder des Fahrens unter Btm-Einfluss. Ich stehe Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung zur Seite – engagiert, diskret und rechtlich fundiert.

 

Warum Sie jetzt handeln sollten – Grenzen der Blutalkoholkonzentration (0,3–1,6 ‰ BAK)

  • Ab 0,5 ‰ Blutalkoholkonzentration (BAK) droht ein Bußgeldverfahren mit 500 €, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot, bei Wiederholung deutlich mehr.

  • Ab 0,3 ‰ mit Fahrunsicherheit liegt bereits ein Straftatbestand gemäß § 316 StGB vor.

  • Ab 1,1 ‰ wird die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen – es folgt regelmäßig ein Strafverfahren, Entzug der Fahrerlaubnis und es droht die Anordnung einer MPU vor der Wiedererteilung.

  • Ab 1,6 ‰ ist zusätzlich zur Strafverfolgung zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)erforderlich, um die Fahrerlaubnis überhaupt wiederzuerlangen.

  • Beim Fahren unter Betäubungsmitteln (BTM) wie Cannabis, Kokain oder Amphetaminen drohen meist Strafverfahren, Entziehung der Fahrerlaubnis und langwierige MPU-Auflagen.

 

Verteidigung bei Trunkenheit im Verkehr

  • Prüfung von Verfahrensfehlern, Verwertungsverboten und Messfehlern.

  • Strategien zur Fahrverbotsverkürzung oder Vermeidung des Führerscheinentzugs.

  • Unterstützung bei Vorbereitung auf die MPU.

 

Verteidigung bei Fahrt unter Btm-Einfluss

  • Fachkundige Analyse toxikologischer Gutachten.

  • Verteidigung gegen Vorwürfe nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und § 316 StGB.

  • MPU-Beratung und Begleitung durch das Verfahren.

 

Kombinationsdelikte: Alkohol und Drogen

  • Verteidigung bei parallelem Nachweis von Alkohol und Drogen.

  • Taktische Argumentation zur Vermeidung einer strafschärfenden Bewertung.

  • Unterstützung bei Fahrerlaubnisfragen, auch über die Strafsache hinaus.

 

So läuft Ihre Verteidigung ab

  1. Kostenloses Anbahnungsgespräch – Erste Einschätzung ohne Verpflichtung oder Kosten.

  2. Akteneinsicht & Beweisanalyse – Ich prüfe die Ermittlungsakte auf Schwachstellen.

  3. Entwicklung der Verteidigungsstrategie – maßgeschneidert für Ihre individuelle Situation.

  4. Gerichtliche & außergerichtliche Vertretung – Durchsetzung Ihrer Rechte mit Nachdruck.

 

Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog in der Fassung seit dem 01.05.2014 werden Alkohol- und Drogenverstöße in der Regel wie folgt geahndet:

Alkohol am Steuer -Bußgeld- -Punkte- -Fahrverbot- -Strafrechtliche Ahndung-
1. Verstoß gegen die 0,5 ‰-Grenze 500 € 2 1 Monat
2. Verstoß gegen die 0,5 ‰-Grenze 1.000 € 2 3 Monate
3. Verstoß gegen die 0,5 ‰-Grenze 1.500 € 2 3 Monate
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss 3 Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

 

 

Drogen am Steuer Bußgeld Punkte Fahrverbot Strafrechtliche Ahndung
1. Verstoß gegen Drogenverbot 500 € 2 1 Monat
2. Verstoß gegen Drogenverbot 1.000 € 2 3 Monate
3. Verstoß gegen Drogenverbot 1.500 € 2 3 Monate
Fahren unter Drogeneinfluss mit

Gefährdung des Straßenverkehrs

3 Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Ihre Vorteile – warum ich der richtige Ansprechpartner bin

  • Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Verkehrsstrafrecht.

  • Tiefe Kenntnis der Strafgerichte in Berlin und Brandenburg.

  • Individuelle und diskrete Betreuung – keine Massenabfertigung.

  • Verteidigung auf Augenhöhe – rechtlich stark, menschlich nah.

 

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Sie haben einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung erhalten oder befürchten den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis? Warten Sie nicht ab – handeln Sie rechtzeitig.