Trunkenheitsfahrt & Fahren unter Betäubungsmitteln (Btm) – Ihr Fachanwalt in Berlin
Als spezialisierter Strafverteidiger in Berlin und Brandenburg verteidige ich Sie kompetent bei dem Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr oder des Fahrens unter Btm-Einfluss. Ich stehe Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung zur Seite – engagiert, diskret und rechtlich fundiert.
Warum Sie jetzt handeln sollten – Grenzen der Blutalkoholkonzentration (0,3–1,6 ‰ BAK)
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Ab 0,5 ‰ Blutalkoholkonzentration (BAK) droht ein Bußgeldverfahren mit 500 €, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot, bei Wiederholung deutlich mehr.
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Ab 0,3 ‰ mit Fahrunsicherheit liegt bereits ein Straftatbestand gemäß § 316 StGB vor.
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Ab 1,1 ‰ wird die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen – es folgt regelmäßig ein Strafverfahren, Entzug der Fahrerlaubnis und es droht die Anordnung einer MPU vor der Wiedererteilung.
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Ab 1,6 ‰ ist zusätzlich zur Strafverfolgung zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)erforderlich, um die Fahrerlaubnis überhaupt wiederzuerlangen.
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Beim Fahren unter Betäubungsmitteln (BTM) wie Cannabis, Kokain oder Amphetaminen drohen meist Strafverfahren, Entziehung der Fahrerlaubnis und langwierige MPU-Auflagen.
Verteidigung bei Trunkenheit im Verkehr
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Prüfung von Verfahrensfehlern, Verwertungsverboten und Messfehlern.
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Strategien zur Fahrverbotsverkürzung oder Vermeidung des Führerscheinentzugs.
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Unterstützung bei Vorbereitung auf die MPU.
Verteidigung bei Fahrt unter Btm-Einfluss
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Fachkundige Analyse toxikologischer Gutachten.
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Verteidigung gegen Vorwürfe nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und § 316 StGB.
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MPU-Beratung und Begleitung durch das Verfahren.
Kombinationsdelikte: Alkohol und Drogen
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Verteidigung bei parallelem Nachweis von Alkohol und Drogen.
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Taktische Argumentation zur Vermeidung einer strafschärfenden Bewertung.
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Unterstützung bei Fahrerlaubnisfragen, auch über die Strafsache hinaus.
So läuft Ihre Verteidigung ab
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Kostenloses Anbahnungsgespräch – Erste Einschätzung ohne Verpflichtung oder Kosten.
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Akteneinsicht & Beweisanalyse – Ich prüfe die Ermittlungsakte auf Schwachstellen.
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Entwicklung der Verteidigungsstrategie – maßgeschneidert für Ihre individuelle Situation.
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Gerichtliche & außergerichtliche Vertretung – Durchsetzung Ihrer Rechte mit Nachdruck.
Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog in der Fassung seit dem 01.05.2014 werden Alkohol- und Drogenverstöße in der Regel wie folgt geahndet:
Alkohol am Steuer | -Bußgeld- | -Punkte- | -Fahrverbot- | -Strafrechtliche Ahndung- |
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1. Verstoß gegen die 0,5 ‰-Grenze | 500 € | 2 | 1 Monat | |
2. Verstoß gegen die 0,5 ‰-Grenze | 1.000 € | 2 | 3 Monate | |
3. Verstoß gegen die 0,5 ‰-Grenze | 1.500 € | 2 | 3 Monate | |
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Drogen am Steuer | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Strafrechtliche Ahndung |
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1. Verstoß gegen Drogenverbot | 500 € | 2 | 1 Monat | |
2. Verstoß gegen Drogenverbot | 1.000 € | 2 | 3 Monate | |
3. Verstoß gegen Drogenverbot | 1.500 € | 2 | 3 Monate | |
Fahren unter Drogeneinfluss mit
Gefährdung des Straßenverkehrs |
3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Ihre Vorteile – warum ich der richtige Ansprechpartner bin
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Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Verkehrsstrafrecht.
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Tiefe Kenntnis der Strafgerichte in Berlin und Brandenburg.
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Individuelle und diskrete Betreuung – keine Massenabfertigung.
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Verteidigung auf Augenhöhe – rechtlich stark, menschlich nah.
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Sie haben einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung erhalten oder befürchten den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis? Warten Sie nicht ab – handeln Sie rechtzeitig.